Mein Beistand, meine Beiständin? Natürlich meine Eltern!

Autor

Susanne Schanda, Übersetzung in Leichter Sprache Pro Infirmis

Veröffentlicht am

Die Eltern sind meistens für ihre Kinder verantwortlich.
Die Eltern entscheiden für die Kinder.

Aber irgendwann werden die Kinder erwachsen.
Sie sind 18 Jahre alt und dürfen selbst entscheiden.
Dann ändert sich alles.

 

Erwachsene sind für sich selbst verantwortlich.
Aber für Menschen mit einer Behinderung ist das anders.

Sie brauchen jemanden zur Unterstützung.

Zum Beispiel in diesen Situationen:

  • eine wichtige Entscheidung treffen
  • sich um das Geld kümmern
  • den Alltag meistern

In solchen Fällen hilft ein Beistand oder eine Beiständin.

 

Wer darf Beistand oder Beiständin werden?

Manche Beiständinnen oder Beistände machen dies beruflich.
Aber auch Angehörige können Beistände sein.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder ein anderes Familienmitglied.

Schauen wir uns die Situation von mehreren Familien an.

  • Sarah ist 25 Jahre alt.
    Sie lebt mit ihrem Freund in ihrer eigenen Wohnung.
    Sie bekommen Unterstützung von der Stiftung.
    Sarah hat Autismus und hat deshalb einige Schwierigkeiten.

Als sie 18 Jahre alt wurde, hat ihre Familie gesagt:

«Sarah, du bist jetzt erwachsen.
Du brauchst einen Beistand oder eine Beiständin.
Wen möchtest du als Beistand oder Beiständin haben?»

Sarah hat geantwortet:

«Meine Mama soll meine Beiständin sein.»

Die Mama von Sarah erklärt:

«Ich bin die Beiständin von Sarah.
Bevor wir eine Entscheidung treffen, diskutieren wir darüber.
Ich entscheide nie etwas ohne Sarah.
Wir entscheiden immer alles gemeinsam.»

 

  • Jonas ist 25 Jahre alt.
    Jonas hat eine Beiständin: seine Mama.
    Die Mama von Jonas erklärt:

«Als Jonas klein war, haben mein Mann und ich alles erledigt.
Wir haben uns um alles gekümmert und alles bezahlt.
Es hat sich nie jemand dafür interessiert.
Aber mit 18 ist Jonas erwachsen geworden.
Dann wurde es kompliziert, denn die KESB hat sich eingeschaltet.»

 

KESB bedeutet Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde.
Es ist eine kantonale Behörde zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

«Die KESB hat uns viele Fragen gestellt.

Wir mussten beweisen, dass wir uns gut um Jonas kümmern.
Wir fühlten uns schlecht und respektlos behandelt.»

  • Tanya und ihr Mann haben einen 21 Jahre alten Sohn.
    Tanya und ihr Mann sind die Beistände für ihren Sohn.
    Das ist praktisch, denn ihr Sohn hat Mühe beim Sprechen.
    Manchmal ist das für ihn schwierig.
    Dann schweigt er und zieht sich zurück.
    Aber die Eltern kennen ihren Sohn gut.
    Sie wissen, was er braucht.
    Sie sprechen dann für ihn.
  • Priska ist die Mama von Fabian.
    Priska hat Mühe, mit dem Geld von Fabian umzugehen.
    Deshalb hat Priska entschieden:
    Sie möchte eine Begleit-Beistandschaft mit einer beruflichen Beiständin.

Das bedeutet:

Die Beiständin regelt finanzielle Angelegenheiten.
Und Priska kümmert sich um alles andere.
Priska bespricht aber immer alles mit Fabian.
Aber Priska hat das letzte Wort: sie entscheidet schlussendlich.