Gleichstellungsgesetz, Finanzierungsmodell und politische Rechte: Was geht in den Kantonen?

Autor

Susanne Schanda

Veröffentlicht am

2014 hat die Schweiz die UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierungen, denen diese ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Wie sehen die Fortschritte in Sachen Gleichstellung in der Schweiz fast acht Jahre nach diesem Bekenntnis aus? Auf dieser Doppelseite geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Massnahmen, die die einzelnen Kantone in Übereinstimmung mit den Forderungen der UNO-BRK entwickelt haben.

 

Für die Erstellung dieses Überblicks haben wir drei Selektions­kriterien definiert.

  • Behindertengleichstellungsgesetz: Schaffung (oder Revision) eines kantonalen Rahmengesetzes im Bereich Behinderung mit dem Ziel, Diskriminierung zu bekämpfen und einen barrierefreien Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu gewähren.
  • Innovatives Finanzierungsmodell: Einführung eines Finanzierungsmodells im Sinn eines Paradigmenwechsels: von einem Modell, bei dem der Kanton die Finanzierung über die Institutionen leitet, zu einem Modell, bei dem die Unterstützungsleistungen direkt an die Person ausbezahlt werden. Diese Änderung ermöglicht mehr Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform und der Arbeit. Um die Klarheit nicht zu gefährden, haben wir Kantone, die einen Schritt in diese Richtung gemacht haben, ohne das Finanzierungsmodell völlig zu verändern, nicht aufgeführt (z. B. AI, GR, TG).

 

  • Politische Rechte: Neue Bestimmung bezüglich des Stimm- und Wahlrechts für alle, auch für Menschen in umfassender Beistandschaft (etwa Änderung der Kantonsverfassung).

 

 

Sind die Neuerungen noch nicht in Kraft und befinden sich im politischen Prozess, wird dies mit einer helleren Farbe angezeigt.

 

Zusammenarbeit: Lise Tran, Claire-Andrée-Nobs