Gleichstellungsgesetz, Finanzierungsmodell und politische Rechte: Was geht in den Kantonen?

Autor

Susanne Schanda

Veröffentlicht am

2014 hat die Schweiz die UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierungen, denen diese ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Wie sehen die Fortschritte in Sachen Gleichstellung in der Schweiz zehn Jahre nach diesem Bekenntnis aus? Auf dieser Doppelseite geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Massnahmen, die die einzelnen Kantone in Übereinstimmung mit den Forderungen der UNO-BRK entwickelt haben.

Nur in wenigen Kantonen haben Personen unter umfassender Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht. In Bezug auf die kantonalen Behindertengesetze wurden im letzten Jahrzehnt Fortschritte gemacht. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der von insieme erstellten Schweizerkarte. Für die Erstellung dieses Überblicks haben wir drei Selektions­kriterien definiert.

 

  • Behindertengleichstellungsgesetz: Schaffung (oder Revision) eines kantonalen Rahmengesetzes im Bereich Behinderung mit dem Ziel, Diskriminierung zu bekämpfen und einen barrierefreien Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu gewähren.

insieme begrüsst zwar die Schaffung von mehr als einem Dutzend kantonaler Gleichstellungsgesetze oder die (bevorstehende) Revision dieser Gesetze, ist aber skeptisch, welche Tragweite einige dieser Gesetze gesellschaftspolitisch tatsächlich haben werden.

  • Innovatives Finanzierungsmodell: Einführung eines Finanzierungsmodells im Sinne eines Paradigmenwechsels: von einem Modell, bei dem der Kanton die Finanzierung über die Institutionen leitet, zu einem Modell, bei dem die Unterstützungsleistungen direkt an die Person ausbezahlt werden. Diese Änderung ermöglicht mehr Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform und der Arbeit.

Es ist anzumerken, dass einige Kantone ihr Modell vollständig auf die personenorientierte Finanzierung umgestellt haben, während andere nur erste Schritte in diese Richtung unternommen haben. Weiter gilt zu beachten, dass fast alle Kantone, die sich für innovative Finanzierungsmodelle entschieden haben, oft zu einschränkende Bedingungen fordern bei Personen mit hohem Unterstützungsbedarf sowie bei Personen, die aus einem anderen Kanton stammen. Es bleibt also noch viel zu tun, damit alle Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. 

 

 

 

  • Politische Rechte: Neue Bestimmung bezüglich des Stimm- und Wahlrechts für alle, auch für Menschen in umfassender Beistandschaft (etwa Änderung der Kantonsverfassung).

 

 

 

 

Sind die Neuerungen noch nicht in Kraft und befinden sich im politischen Prozess, wird dies mit einer helleren Farbe angezeigt.

 

 

 

 

 

Zusammenarbeit: Lise Tran, Claire-Andrée-Nobs, Jan Habegger